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Generalvikar

Nr. 5 Besetzung Einigungsstelle und Schlichtungsstelle Bistum Magdeburg ab 2017

Für die Einigungsstelle im Bistum Magdeburg wurden von Generalvikar Dr. Bernhard Scholz mit Wirkung vom 01. Januar 2017 für die Dauer der Amtsperiode OR Thomas Kriesel und Jan-Wout Vrieze als Listen-Beisitzer berufen.

Für die Bischöfliche Schlichtungsstelle wurden von Generalvikar Dr. Bernhard Scholz mit Wirkung vom 01. Januar 2017 für die Dauer der Amtsperiode OR Thomas Kriesel und Jan-Wout Vrieze als Beisitzer sowie als stellvertretende/r Beisitzer/in Petra Stein sowie Carsten Bauer beauftragt.

Für die Dienstnehmerseite wurden von der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung (DiAG MAV) im Bistum Magdeburg als Vertreter für die Einigungsstelle und für die Schlichtungsstelle bestellt: verfasst-kirchlicher Bereich (DVO): Georg Halfter sowie Stellvertreter Stefan Zeiler und Bereich Caritas (AVR): Thomas Lohfink sowie Stellvertreter Thomas Balzarek.

Nr. 6 Schlüsselzuweisungsordnung für die Berechnung der Haushaltszuschüsse an die Pfarreien des Bistums

Der Haushaltszuschuss für die Pfarreien beruht auf drei Säulen. Er setzt sich zusammen aus einem flächenbezogenen Zuschuss für die Größe des Pfarreigebiets, einem Zuschlag für den pastoral genutzten Raum in der Pfarrei und einer Regelzuweisung. Unter bestimmten Umständen können Sonderzuschüsse genehmigt werden. Zur Ermittlung der maßgeblichen Katholikenzahl für die Regelzuweisung werden ausschließlich die Meldedaten der kommunalen Meldebehörden herangezogen und zwar in der Form, wie sie dem kirchlichen Meldewesen per 30.06. des Vorjahres vorlagen.

  1. 1. Flächenbezogener Zuschuss

Für die Fläche, die zum Gemeindegebiet gehört erhält, die Pfarrei 11,50 EUR pro km2. Die Größe des Gemeindegebiets wird auf der Grundlage des Geoinformationssystems (GIS) aus dem kirchlichen Meldewesen ermittelt.

  1. 2. Zuschlag für pastoral genutzte Immobilien

Die Zuwendungen für die pastoral genutzten Immobilien betragen 8,00 EUR pro m2 und beziehen sich auf die Gemeinderäume in Nutzung für pastorale Zwecke. Die zugrunde zulegende Fläche wird mit den Werten aus dem Jahr 2009 festgeschrieben. Damit sollen finanzielle Einbußen, die durch den Verkauf nicht mehr benötigter Gebäude entstehen würden, vermieden werden.

  1. 3. Regelzuweisung

Die Regelzuweisung beträgt 7,00 EUR pro gemeldeten Katholik, der zur Pfarrei gehört.

  1. 4. Sonderzuschuss

Pfarreien mit außergewöhnlichen Belastungen kann auf Antrag beim Bischöflichen Ordinariat Magdeburg (Ressourcenverwaltung) ein Sonderzuschuss gewährt werden.

  1. 5. Verfahren

Die maßgebenden Meldedaten werden den Pfarreien vom Bischöflichen Ordinariat zur Verfügung gestellt.

Inkrafttreten

Die Schlüsselzuweisungsordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt erstmalig für Haushaltszuschüsse 2017.

Nr. 7 Verwaltungsrichtlinie zur Änderung von Dienstverträgen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertagesstätten

Die Begründung, Beendigung und Änderung von Dienstverträgen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertagesstätten unterliegen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Dies betrifft alle Kindertagesstätten, deren Träger Pfarreien und Vereine sind, insofern sie satzungsgemäß der bischöflichen Aufsicht unterstellt sind und das Gesetz zur Verwaltung des Kirchenvermögens anwenden.

Zur Vereinfachung der Abläufe wird generell die kirchenaufsichtliche Genehmigung für Änderungen von Dienstverträgen, die nur den Tätigkeitsumfangs betreffen, unter folgenden Bedingungen erteilt:

  1. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vertragsänderung ist ein entsprechender Beschluss des Kirchenvorstandes.
  2. Durch die Änderung darf die höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden.
  3. Die Nachträge zu den Dienstverträgen sind weiterhin zur Berechnung der geänderten Vergütung unverzüglich, zusammen mit einem Nachweis des Beschlusses des Kirchenvorstandes dem Bischöflichen Ordinariat zu übersenden.
  4. Die Regelung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

Bei Rückfragen stehen Herr Plehn (0391) 59 61-156 und Frau Höppner (0391) 59 61-145 gerne zur Verfügung.

Nr. 8 Richtigstellung zu Nr. 42 Amtsblatt 03/2015 Warnung vor angeblichen Priestern

Herr Stellmacher gehört seit 2012 der Orthodoxen Benediktiner-Gemeinschaft in Zajednica OCSB an und untersteht damit dem Metropolita der HPC in Kroatien. Er ist seit 2014 Diakon und seit 2016 Priester der Ostkirche.

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