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Generalvikar

Nr. 25 Umgang mit in Vorjahren nicht abgerufenen Bauzuschüssen (Festlegungen)

Die Baukommission des Bistums Magdeburg hat in ihrer Sitzung am 01. Dezember 2016 beschlossen, dass alle Gelder für Baumaßnahmen, die den Pfarreien mittels Festlegungsschreiben (Zuwendungsbescheid) zugesagt und durch diese nicht innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Zuwendungsbescheids abgerufen wurden, ersatzlos verfallen, sofern nicht eine Verlängerung beantragt und genehmigt worden ist. Diese Regelung gilt ab dem 01. Januar 2017. Auf die geänderte Verfahrensweise wird künftig in den Zuwendungsbescheiden ausdrücklich hingewiesen.

Nr. 26 Aufhebung der Richtlinie für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission ab 01.01.2017

Die Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Fassung vom 25.11.2007 werden aufgehoben. Anlass ist, dass diese Regelung in dem neugefassten § 21 AK-Ordnung 2016 aufgenommen worden ist. Die Ordnung ist ab diesem Jahr im vollen Umfang gültig.

Nr. 27 Außerkraftsetzung und redaktionelle Änderungen zur Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung (CWMO)

Mit Inkraftsetzung der neuen Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung (CWMO) zum 01.01.2017 erfolgt die Außerkraftsetzung der Verordnung vom 23.06.2003. Die Überschrift Abschnitt 1 Anwendungsbereich Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats der neuen CWMO wird ersatzlos gestrichen.

Nr. 28 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 12. März 2017

Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24.-27.02.1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27.04.1996, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die erste Zählung findet am zweiten Sonntag in der Fastenzeit (12. März 2017) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Messen (einschl. Vorabendmessen) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2017 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag in der Fastenzeit“ (Pos. 2) einzutragen.

Nr. 29 Ankündigung zur Neuauflage des gedruckten Schematismus

Im April 2017 soll eine Neuauflage des gedruckten Schematismus erscheinen. Es werden die Pfarreien, Orden, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften und sonstigen Einrichtungen gebeten, alle relevanten Einträge im bestehenden Schematismus auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen und Ergänzungen sind spätestens bis zum 15. März 2017 per E-Mail an die Adresse schematismus@bistum-magdeburg.de oder telefonisch über die Rufnummer (0391) 59 61-173 der Schematismusredaktion mitzuteilen. Zum Datenabgleich können Sie sich den aktuellen digitalen Schematismus (PDF-Datei) über die Homepage des Geschützten Bereichs herunterladen oder über die oben genannte E-Mailadresse anfordern.

Nr. 30 Aufhebung der Ausführungsbestimmung zum Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens (VermG)

Die im Amtsblatt 09-2014 zu Nr. 140 –Beratung und Abstimmung von Tagesordnungspunkten des Kirchenvorstandes per E-Mail- veröffentliche Ausführungsbestimmung zum Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens (VermG) wird aus datenschutzrechtlichen Gründen aufgehoben. Das VermG gilt unverändert in der Fassung vom 01.02.2012

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