map_simpleBistumskarteJetzt spenden

Generalvikar

Nr. 139 Einrichtung einer gemeinsamen zentralen Stelle nach Artikel 5 Abs. 4 der Grundordnung (GrO)

Für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg wird mit Wirkung vom 15. März 2017 eine gemeinsame zentrale Stelle im Sinne von Artikel 5 Abs. 4 der GrO des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse errichtet.

Die gemeinsame zentrale Stelle ist zuständig für alle Einrichtungen und Rechtsträger, die der kirchlichen Grundordnung nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GrO, unterliegen und für die die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes in den

(Erz-)Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg (Regional-KODA Nord-Ost) zuständig ist.

Magdeburg, den 19.07.2017
Dr. Bernhard Scholz
Generalvikar

Nr. 140 Spezial-Straf-Rechtschutzversicherung

Das Bistum Magdeburg hat eine Rechtsschutzversicherung für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende im Bistum, seinen Pfarreien und Einrichtungen abgeschlossen.

Vom Versicherungsschutz umfasst sind

  • der Bischöfliche Stuhl,
  • das Domkapitel,
  • die zum Bistum Magdeburg gehörenden Pfarreien, Gemeinden und deren Einrichtungen,
  • die vom Bistum Magdeburg errichtete oder diesem unterstehende Einrichtungen (Stiftungen, Anstalten und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts) - ausgenommen Klöster und Ordensgemeinschaften - sowie die zur Unterstützung der Einrichtungen bestehende Fördervereine,
  • die Kath. kirchlichen Jugend- und Erwachsenenverbände (ggf. einschließlich deren Rechtsträger) des Bistums, der Dachverband Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ) und dessen Rechtsträger sowie die Jugendhäuser Forsthaus Eggerode und Waldhaus Dubro;
  • Kinder-, Jugend- und Senioreneinrichtungen in Trägerschaft eines rechtlich selbständigen Vereins, sofern dieser der Kirchenaufsicht unterliegt oder in anderer Weise der Aufsicht einer Pfarrei, des Bistums, oder einer Einrichtung einer Pfarrei bzw. des Bistums untersteht.

Nicht mitversichert ist der Caritasverband für das Bistum Magdeburg sowie seine Untergliederungen, Einrichtungen und Mitgliedsvereine.

Steht ein Ermittlungs- oder Strafverfahren in Zusammenhang mit der Tätigkeit im kirchlichen Bereich, übernimmt die Versicherung bei einer Vielzahl von Vorwürfen übliche Anwalts-, Gerichts- und ggf. auch weitere Kosten.

Mitarbeitende und Ehrenamtliche der oben aufgeführten Einrichtungen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, können sich bezüglich der Inanspruchnahme von Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung im Bischöflichen Ordinariat an Frau Heidi Peltner, Telefon: (0391) 59 61–167, | heidi.peltner@bistum-magdeburg.de oder Herrn Gregor Engelbreth, Telefon: (0391) 59 61–165, | gregor.engelbreth@bistum-magdeburg.de, wenden.

Themen und Partnerportale